Der Haushalt der Stadt Leipzig für das Jahr 2011 ist noch nicht beschlossen, dabei wird es wohl bis März bleiben. Für den Bereich der freien Kultur liegen mehrere Änderungsanträge zum Haushalt vor, um bislang drohende Kürzungen noch abzuwenden (siehe die letzten Einträge hier im Jahr 2010). Es mutet daher etwas skuril an, ist aber Verwaltungsrealtität: Widersprüche gegen die Förderbescheide können nur bis zum 17. Januar (es zählt das Eingangsdatum beim Kulturamt!) eingereicht werden.
Für Antratsteller bedeutet das, sie müssen sich die vorläufige Förderliste für 2011 zu Gemüte führen und danach entscheiden, ob sie gegen diese – vorläufige – Förderung Einspruch erheben möchten.
Da es seit Jahren in Leipzig vor März keinen beschlossenen Haushalt für das laufende Jahr gibt, schreit diese Praxis geradezu danach, überdacht zu werden. In Anbetracht der aktuellen Situation kann jedoch allen Antragstellern, die es für berechtigt halten, geraten werden, diese Frist für ihren Einspruch zu halten. Falls die vorläufige Förderliste im März entgegen aller berechtigten Hoffnungen doch zu einer endgültigen werden sollte, wäre danach ein Einspruch nach jetziger Lage nicht mehr möglich.
(vielen Dank an Ulrike Bernard vom Haus Steinstraße e.V. für den Hinweis)