Tipps für Eure Anträge auf Projektförderung

 21. September 2017 – von Sebastian Weber

Mit der neuen Fachförderrichtlinie ändert sich einiges im Förderverfahren der Stadt. Nach unserem Kenntnisstand können wir Euch folgende Empfehlungen für die Antragsstellung geben:

  • Seit der neuen Fachförderrichtlinie gibt es neben der „normalen“ Projektförderung auch die Gastspiel- und Wiederaufnahmeförderung, die Debütförderung und die mehrjährige Konzeptionsförderung. Falls Ihr eines dieser neuen Förderinstrumente beantragen wollt, müsst Ihr im Antragstext selbst deutlich machen, um welches Förderinstrument es sich handelt, da es keine spezielle Abfrage dafür im Formular gibt!
  • In diesem Jahr sollte man keinen Antrag auf mehrjährige Förderung (Konzeptionsförderung) stellen, weil wir in der Mitte eines Doppelhaushalts stecken! Sowieso ist bei Anträgen auf Konzeptionsförderung zu beachten, dass diese nur als Komplementärförderung zu mehrjährigen Fördermodellen anderer Institute gewährt werden. Es ist also aussichtslos, sich um eine Konzeptionsförderung zu bemühen, wenn man das nicht auch beim Land oder beim Bund macht.
  • Wer einen Antrag in der Sparte Interdisziplinäres stellt, sollte wissen, dass der Antrag dieses Jahr vom Kulturamt einem Fachbeirat der „traditionellen“ Sparten zugewiesen wird. Einen eigenen Fachbeirat hat die Sparte Interdisziplinäres noch nicht.
  • Die Antragssteller sollten versuchen, ihre Finanzierungspläne so zu gestalten, dass sie „angemessene Honorare“ umsetzen. Auf eine strenge Bezahlung nach Honoraruntergrenzen besteht die Stadt Leipzig allerdings nicht. Das müsst Ihr lediglich berücksichtigen, wenn Ihr mit dem Projekt aus einen Antrag beim Fonds Darstellende Künste stellt – oder bei einer anderen Institution, die auf die Einhaltung von Honoraruntergrenzen besteht.
  • Entsprechend den Vorgaben des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts INSEK, versucht das Kulturamt künftig mehr darauf zu achten, dass auch diejenigen Stadtteile von der Kulturförderung profitieren, die nicht bereits gut versorgt sind. Das gilt besonders für die Sparten, die nicht an feste Produktionszentren gebunden sind, sondern sich frei bewegen können, wie etwa die Sparten Kulturelle Bildung, Soziokultur und Stadtteilkultur.
  • Beachtet, dass in der zweiten Förderrunde nur sehr viel weniger Geld verteilt wird, als in der ersten! Genauer gesagt werden nur 10% der Gesamtfördersumme des Vorjahres für die zweite Antragsfrist zurückgestellt. Der Antragstermin im März ist also eher eine Art „Nachzügler-Termin“ und möglicherweise sind Eure Chancen besser, wenn Ihr Euren Antrag schon zur ersten Frist am 30.09. einreicht.
  • Das Kulturamt bittet dringend darum, nur die aktuellste Version des Antragsformulars zu benutzen. Das Formular muss zum Ausfüllen heruntergeladen werden.

Viel Erfolg mit Euren Projekten!