Fachförderrichtlinie Kultur

Endlich kommt Bewegung in die Sache. Seit Jahren fordern Kulturpolitiker und die Initiative Leipzig + Kultur eine Reform der Fachförderrichtlinie (FFRL), denn das bestehende Vergabeverfahren wird den realen Anforderungen schon lange nicht mehr gerecht. Die Förderinstrumente entsprechen nicht dem Bedarf. Die Vergabe verläuft intransparent und mit fragwürdiger fachlicher und demokratischer Legitimation… Nach einem gescheiterten „Beteiligungsprozess“ im Jahr 2011 hat das Kulturamt in den Jahren 2012 und 2013 weitgehend autark an einem Entwurf gearbeitet. Im Januar 2014 fand dann ein teilweise geöffneter ein Workshop zur FFRL statt, bei dem der damals amtierende Kulturausschuss und Vertreter der Freien Szene –die gewählten Spartenvertreter von L+K und weitere interessierte Akteure der Freien Szene – mit am Tisch saßen.

Im Ergebnis des Workshops vom 31.01.2014 entstand ein ausführliches Papier unserer Initiative, in das alle an diesem Tag besprochenen Änderungs- und Ergänzungsanträge der Freien Szene eingeflossen sind. Dieses wurde dem Kulturamt als Grundlage für den weiteren Arbeitsprozess übergeben. Zum besseren Verständnis sind an dieser Stelle der Entwurf des Kulturamtes (der am 31.01. besprochen wurde) und unser Papier einzusehen:

So hoffnungsvoll das Jahr 2014 auch begann, aufgrund der Stadtratswahl und der Neubesetzung des Kulturausschusses, die sich bis Anfang 2015 hinzogen, geschah über viele Monate nichts in Sachen FFRL. Seit Frühjahr 2015 finden nun regelmäßig, etwa aller 6 Wochen, Runde Tische mit den neuen kulturpolitischen Sprechern der Fraktionen und den Spartenvertretern der Initiative L+K statt. Der Kulturdezernent ist ebenfalls zu diesen Gesprächen geladen. Ausgangspunkt der gemeinsamen Überlegungen waren die Ergebnisse des Workshops 2014. In den Runde-Tisch-Gesprächen ist es allen Teilnehmern möglich, im geschützten Raum die eklatanten Probleme der aktuellen Kulturpolitik und die notwendigen Strukturveränderungen zu thematisieren, von verschiedenen Perspektiven zu beleuchten und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die sich in einer neuen FFRL niederschlagen sollen.

Da die FFRL in ihren Regelungen wesentlich durch die Rahmenrichtlinie (RRL) der Stadt limitiert wird, haben wir für deren Überarbeitung ab 2014 eine L+K-Synopse erarbeitet, deren haushaltsrechtliche Machbarkeit damals vom Rechnungsprüfungsamt bestätigt wurde. Die für die FFRL relevanten Themen der RRL standen in den Herbstgesprächen 2015 des Runden Tisches auf der Tagesordnung. Wir erreichten bei der Politik großes Verständnis für die Anliegen der freien Kulturmacher, was zu mehreren, zum Teil fraktionsübergreifenden Anträgen (s. u.) im Stadtrat führte. Auf diese Anträge hat die Verwaltung am 02.03.2016 mit einem Beschlussvorschlag zur RRL geantwortet, der auch eine Verwaltungs-Synopse (Anlage 15 im Dokument) zu den Anträgen der Fraktionen enthält. Da uns die Überarbeitung der Verwaltung ungenügend erscheint und die Belange der freien Träger zu wenig Berücksichtigung finden, haben wir uns Ende März 2016 mit einem Standpunkt an die antragstellenden Fraktionen gewandt und sie gebeten, an einem Teil der Änderungsanträge festzuhalten.

Im Mai 2016 wurde die neue Rahmenrichtlinie beschlossen und wir haben damit eine gute Basis für die weitere Arbeit an der FFRL.

Hintergrund:

Was ist eine Rahmenrichtlinie und was ist eine Fachförderrichtlinie?

Mit der „Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen“ (RRL) werden alle grundlegenden Regelungen zu diesem Verfahren getroffen. Hier geht es insbesondere um Förderzeiträume, Förderarten, Förderberechtigung, Abrechnungsmodalitäten u.ä. Die RRL unterliegt insbesondere dem Sächsischen Haushaltsrecht und der Gemeindeordnung.

Die „Richtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen“ = Fachförderrichtlinie Kultur (FFRL) klärt – in Abgrenzung zu anderen Bereichen, wie Sport, Soziales, Jugendarbeit u.ä. – die Besonderheiten der öffentlichen Förderung des freien Kultursektors. Hier wird es in Bezug auf Fördervoraussetzungen und -berechtigungen, auf Förderinstrumente und das Vergabeverfahren ganz konkret.

Zusammenfassend kann man sagen: Die Fachförderrichtlinie Kultur der Stadt Leipzig gibt vor, wer mit welchen kulturellen Inhalten für welche Zeiträume welche Form von Förderung durch die Stadt erhalten kann und wie die Vergabeentscheidungen erfolgen. Die Grenzen dieser Ausgestaltung werden durch die Rahmenrichtlinie gesetzt.

Weiterführende Dokumente:

  • Die Initiative Leipzig + Kultur hat ein Organigramm erstellt, das eine möglichst transparente und strukturierte Wirkungsweise der FFRL entwirft.
  • Die Initiative Leipzig + Kultur hat die Knackpunkte bei der Weiterentwicklung der aktuell gültigen FFRL  benannt.
  • Vortrag zum Beteiligungsprozess im Jahr 2011  von Sophie Renz (damals Krell) auf der Vollversammlung von L+K am 30.11.2011

Ältere Vorschläge zur Weiterentwicklung der FFR Kultur aus einzelnen Sparten: