Die Stadt Leipzig vergibt Fördermittel für große Projekte zum Clara-Schumann-Jahr 2019! Alle Infos zu dieser besonderen Förderung findet Ihr auf dem PDF zum Download und in der nachfolgenden Lektüre:
1. Clara Schumann
2019 feiert Leipzig den 200. Geburtstag Clara Schumanns. In unserer Stadt geboren und aufgewachsen, eroberte sie die Konzertpodien Europas, feierte im Leipziger Gewandhaus ihr 60(!) jähriges Bühnenjubiläum und steht heute aufgrund ihrer beispiellosen Karriere für eine in ihrer Zeit nicht gekannte Emanzipation. Grund genug, diese bedeutendste Künstlerin des 19. Jahrhunderts mit einem Jubiläumsjahr zu feiern, das in die Stadtgesellschaft hineinstrahlen und gleichzeitig deutschlandweite Aufmerksamkeit erregen soll.
Mit der Ausschreibung zur Schwerpunktförderung Clara 2019 stellt die Stadt Leipzig erstmals ein Förderinstrument zur Verfügung, das die Kreativpotenziale freier Künstler und Initiativen bündeln und über einen Zeitraum von 2 Jahren unterstützen soll. Die so geförderten Kulturprojekte präsentieren Leipzig als innovative, offene und bürgernahe Kunst- und Kulturstadt – im Sinne Clara Schumanns.
2. Förderkriterien
Gefördert werden ausschließlich Clara Schumann-Projekte, die:
– sie als Künstlerin nachhaltig im Kulturleben Leipzigs verankern.
– sich innovativ mit ihrem Leben und Wirken auseinandersetzen.
– stark in die Stadtgesellschaft hineinstrahlen.
– eine Verbindung zu aktuell gesellschaftlichen Themen herstellen.
– maßgeblich die künstlerische und kulturelle Bildung unterstützen.
– tradierte Genregrenzen produktiv überwinden und die Zusammenarbeit mit Künstlern anderer Sparten ermöglichen.
– intermedial ausgerichtet sind oder neue Interaktionsformen erproben.
Förderungswürdige Projekte müssen mindestens eines der Kriterien erfüllen.
Ausdrücklich erwünscht sind Kooperation mehrerer Akteure und Institutionen.
Folgende Themen rund um Clara Schumann sind denkbar:
– Die Leipzigerin Clara Schumann
– Wunderkind – Hochbegabung
– Pianistin und Komponistin
– Liebesgeschichte zu Robert Schumann
– Künstlergemeinschaft Clara Schumann – Robert Schumann
– Familie / Mutter
– Emanzipation
– Konflikt Beruf und Familie
– Die Europäerin Clara Schumann
– Kultur des Biedermeiers
– Authentische Clara-Schumann Orte in Leipzig
3. Zuwendungsempfänger
Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz in Leipzig erhalten.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Vorhaben sind in der Regel in Leipzig zu realisieren. Der Antragsteller hat sich um Mittel von privaten und öffentlichen Geldgebern zu bemühen; freiwillige, unentgeltliche Leistungen Dritter können berücksichtigt werden.
Es werden nur Vorhaben gefördert, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. In begründeten Fällen können Ausnahmen zugelassen werden.
Das zur Förderung beantragte Vorhaben ist vom Antragsteller grundsätzlich in Höhe von mindestens fünf Prozent der Gesamtausgaben aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
Die Stadt Leipzig kann einer Ermäßigung des Eigenmittelanteils in angemessenem Umfang zustimmen, wenn der Antragsteller freiwillige unentgeltliche Leistungen erbringt. Freiwillige, unentgeltliche Leistungen des Antragstellers und Dritter dürfen nur in Höhe des marktüblichen Geldwertes veranschlagt werden. Sie sind nicht Bestandteil des Finanzierungs-, Haushalts- oder Wirtschaftsplans, sondern getrennt davon auszuweisen und, soweit sie für die Bewilligung maßgebend sind, im Zuwendungsbescheid für verbindlich zu erklären.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Festbetragsfinan-zierung gewährt. Es werden grundsätzlich maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.
Eine Bezuschussung von maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei
a) soziokulturellen Projekten mit Modellcharakter
b) Projekten mit hoher Ausstrahlung in die Stadtgesellschaft
c) Projekte zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses
behält sich die Stadt Leipzig vor.
Eine Doppelförderung desselben Vorhabens aus städtischen Mitteln soll grundsätzlich vermieden werden
6. Förderverfahren
Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars an die Stadt Leipzig zu richten. Zuwendungsvoraussetzung ist ein unterzeichneter Projektantrag, der einen nach Einnahmen und Ausgaben gegliederten, vollständigen Kosten- und Finanzierungsplan enthält. Dieser ist Grundlage der Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge können bis 30. März 2018 für den zweijährigen Förderzeitraum 2018/2019 gestellt werden. Die Entscheidung über die Projektanträge obliegt dem Fachbeirat der Arbeitsgemeinschaft „Clara Schumann“ und wird allen Antragstellern bis 31. Mai 2018 bekanntgegeben.
Rückfragen zum Verfahren oder zu anderen Details bitte an Peter Matzke, Referent für Großveranstaltungen im Kulturdezernat: email hidden; JavaScript is required
Der Zuwendungsempfänger ist im Zuwendungsbescheid zu verpflichten,
a) den Verwendungsnachweis unter Verwendung des amtlichen Formblattes einzureichen,
b) der Stadt Leipzig spätestens mit Vorlage des Verwendungsnachweises Belegexemp-lare sämtlicher projektbezogener Publikationen und Dokumentationen vorzulegen,
c) auf die Förderung der Stadt Leipzig in allen projektbezogenen Publikationen und Materialien hinzuweisen.