Leipziger Erklärung

 22. November 2010 – von Leipzig + Kultur

In der Leipziger Erklärung wenden sich gemeinsam Leipziger Kulturschaffende aus städtischen Eigenbetrieben wie auch der freien Kulturszene an die Abgeordneten des Sächsischen Landtages, der geplanten Novellierung des Sächsischen Kulturraumgesetzes nicht zuzustimmen.

Diese Erklärung wird Ende November / Anfang Dezember an alle Abgeordneten des sächsischen Landtages versandt und soll während der Landtagssitzung am 15.12.2010 im Plenarsaal verlesen werden. Zusätzlich ist eine öffentliche Verlesung am 13.12. 2010 an repräsentativen Orten in Leipzig, Chemnitz und Dresden sowie den Kulturräumen Leipziger Raum, Elbtal-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Oberlausitz-Niederschlesien, Erzgebirge-Mittelsachsen und Vogtland-Zwickau geplant.

Leipziger Erklärung (PDF-Dokument)

Liste der Projekte, Einrichtungen, Kulturschaffenden und KünstlerInnen, die unterzeichnet haben bzw. der Erklärung zustimmen:

Liste der UnterzeichnerInnen (Aktualisiert am 30. November, 171 Unterzeichner)

Mittlerweile haben wir großes Interesse von Kulturschaffenden in ganz Sachsen signalisiert bekommen, die unsere Erklärung unterstützen wollen. Darum haben wir schon begonnen, sie über entsprechende Netzwerke zu streuen. Natürlich erreichen wir viele – aber längst nicht alle. Deshalb werden alle Kulturschaffenden gebeten, ihre Kontakte zu nutzen und ebenfalls noch um Unterstützer zu werben.

Flächendeckend erreichen uns nun die Unterstützungsmails:


UnterzeichnerInnen Leipziger Erklärung auf einer größeren Karte anzeigen

Um nicht eine endlose (letztlich weniger wirksame) Namensliste zu generieren, beschränken wir uns auf die Unterschrift der Einrichtungs- bzw. ProjektleiterInnen. Natürlich sollen freischaffende EinzelkünstlerInnen nicht ausgeschlossen sein.

Eure Unterstützungserklärung könnt ihr per Email senden an info[at]leipzigpluskultur[punkt]de oder einfach in die Kommentarleiste eintragen. Die Liste der UnterstützerInnen wird täglich aktualisiert.

Hier die Erklärung im Wortlaut:

Leipziger Erklärung
Kulturschaffende gegen Änderung des Kulturraumgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des sächsischen Landtages,

wir Sachsen leben in einem Kulturstaat. Mit der Aufnahme der Kultur als Staatsziel in die sächsische Verfassung wurde nach der Friedlichen Revolution von 1989 eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung unseres Landes zu einer demokratischen, fortschrittlichen und leistungsfähigen Region im Herzen Europas gelegt.

Schon 1994 hat sich der Freistaat durch die Inkraftsetzung des Kulturraumgesetzes zu seiner maßgeblichen Beteiligung an der Finanzierung kultureller Einrichtungen in den Kulturräumen unseres Landes bekannt. Damit ist Sachsen nach wie vor ein Vorbild für die gesamte Bundesrepublik.

Im Ergebnis war es möglich, lebendige Kultur auch in strukturschwachen Regionen und finanziell bis an die Leistungsgrenze belasteten Kommunen zu einem tatsächlichen Grundpfeiler des gesellschaftlichen Lebens zu entwickeln.

Dies gilt auch für Leipzig. Der weltweite Ruf unserer Stadt als Kulturstadt fußt auf Qualität und Vielfalt des Angebots, auf Pflege des Erbes und auf Innovation. Daraus entstehen hohe Lebensqualität und Attraktivität – für die Menschen der Region und für unsere Gäste. Mit hochrangigen, weit über die Stadt hinaus ausstrahlenden Theatern, Orchestern, Chören und kulturellen Bildungseinrichtungen, einer umfangreichen Museums- und Festivallandschaft, vielen soziokulturellen Zentren und einer lebendigen, kreativen und qualitativ hochwertigen freien Kulturszene. Dies ist nur möglich, weil Stadt und Freistaat gemeinsam die Kosten tragen.

Seit Jahren liegt Sachsen in den bundesweiten Bildungsvergleichen an der Spitze. Täglich gelebte Kultur in allen Bereichen der Gesellschaft hat unmittelbaren Einfluss auf die Bildungssituation. Täglich gelebte Kultur ermöglicht allen Bürgern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und fördert das demokratische Grundverständnis der Gemeinschaft.

Der vorgesehene, verfassungsrechtlich ungesicherte Eingriff in das Kulturraumgesetz verletzt die Systematik solidarischer Kulturfinanzierung in unserem Land. Um eines kurzfristigen finanziellen Effektes willen wird die positive Entwicklung der letzten 20 Jahre in Frage gestellt. Statt in ganz Sachsen weiterhin auf Kunst und Kultur als gesellschaftliches Bindeglied zu setzen, entzieht der Entwurf flächendeckend den Kulturräumen die dringend notwendigen Mittel.

Die Folgen für das Kulturland Sachsen wären verheerend. Das künstlerische Angebot würde drastisch reduziert. Es drohte die Schließung ganzer Sparten. Für große Teile der Bevölkerung würde der Zugang zu Kultur unmöglich. Die gewachsenen Herausforderungen bei der kulturellen Bildung wären nicht zu erfüllen. Zahlreiche freie Kunst- und Kulturprojekte würden unmöglich.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Wir, die Vertreter der städtischen Kultureinrichtungen und der freien Kulturszene Leipzigs, appellieren gemeinsam an Sie: Lassen Sie diesen Rückfall nicht zu. Verwehren Sie – unabhängig von aktuellen Fraktionszielen und Parteiinteressen – der vorgeschlagenen Änderung des Kulturraumgesetzes, auch in der angebotenen Kompromissvariante, Ihre Stimme. Nehmen Sie Ihre Verantwortung für Ihre Wähler, für Ihre Wahlkreise wahr. Schützen
Sie mit Ihrer Stimme die Kulturräume unseres Landes. Bewahren Sie Sachsen die Möglichkeit, ein Kulturstaat zu bleiben.

Leipzig, den 22. November 2010

Unterzeichner (nur Einrichtungs- bzw. Projektleiter)
• Name (Einrichtung/Projekt)
Unterstützer (sachsenweit / nur Einrichtungs- bzw. Projektleiter)
• Name (Einrichtung/Projekt, Ort)