Die Debatte um eine gerechte Entlohung in der Kulturbranche ist nicht neu, so wie es nicht neu ist, nach der Aufgabe und Bedeutung von Kunst und Kultur in der heutigen Gesellschaft zu fragen.
Warum wird Bildenden Künstler*innen dann immer noch eine Vergütung verwehrt, wenn sie ihre eigenen Werke ausstellen? Und was ist mit den Leistungen von freien Kurator*innen und Vermittler*innen?
Als freie Kulturschaffende bilden sie das gestaltende Dreieck der zeitgenössischen freien Kunstszene zusammen mit den bildenden Künsten.
Für diesen Bereich der freien Kulturarbeit gibt es, anders als für andere freischaffende Berufsgruppen, keine gesetzlich verankerte Honorarordnung. Nach wie vor ist die Bezahlung von künstlerischer Leistung und deren Vermittlung ein Tabuthema. Zum Einen wird den Kunstschaffenden vorgehalten, dass sie ihre Werke als Produkte verkaufen könnten oder das überholte Bild des aus innerer Notwendigkeit heraus schaffendem Künstlertyp wird iedalisiert. Zum Anderen ist es auch unter den Kunstschaffenden selbst verpönt darüber zu sprechen, wie wenig Geld mit der eigenen Arbeit verdient wird. Wir lügen uns lieber in die eigene Tasche, Reputation ist alles!
Als Gegenbeispiel der Bereiche Darstellende Kunst und Musik macht die bundesweite Initiative „artbutfair“ Mut, anders an das Thema heranzugehen. Sie entwickelte eine Selbstverpflichtung zur Zahlung angemessener Honorare und fordern die Akteure und ihre Häuser auf, diese öffentlich zu unterzeichnen. Sie soll Ausdruck der Eigenverantwortung der Akteure sein. „Es geht darum, einen eigenen moralischen Kodex zu entwickeln und zu versuchen, diesen auch im beruflichen Alltag umzusetzen.“
Auch im Bereich bildende Kunst ist man nicht untätig. In einigen Staaten, wie Schweden, Kanada oder Neuseeland existieren rechtlich verbindliche Regelungen zur Zahlung von Ausstellungsvergütungen. In den kommunalen Galerien Berlins wurde im März 2016 das Recht auf monetäre Honorierung eingeführt. Ein entsprechender Fonds wurde auf städtischer Seite eingerichtet.
Der Landesverband der bildenden Kunst in Sachsen (LBK) verfasste 2012 ein Richtlinie zur Ausstellungsvergütung für bildenden Künstler*innen. Die Gruppe der Verfasser*innen ist überzeugt davon, dass „nicht mehr nur eine Produkt-, sondern eine Leistungsbestimmung im Bereich der bildenden Kunst notwendig ist und dass auch im Sinne der qualitativen Bewertung eine selbstverständliche Honorierung künstlerischer Leistungen zum Usus werden muss.“
Die gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und ihre Entlohnung passen nicht ökonomisch zusammen. Die Sparte Bildende Kunst der Initiative Leipzig+Kultur setzt sich aus diesem Grund für die freien Kunstschaffenden und Vermittelnden der Stadt ein. Bis die Entlohnung dem Wert der Arbeit der Kulturschaffenden entspricht, werden wir diesen Zusammenhang weiter thematisieren. Die aktuellen internationalen Debatten zeigen, dass die Rolle der bildenden Kunst erneut überdacht wird und, dass Künstler*innen, Kurator*innen und Vermittler*innen sich ihres Wertes bewusst sind und diesen auch nach außen tragen. Die Sparte Bildende Kunst unterstützt sie dabei.
Als Sparte der Initiative Leipzig+Kultur vertritt sie die freischaffenden Kulturschaffenden der Stadt. Sie vertritt sie gegenüber Kulturamt und Stadtrat, sie versteht sich aber auch als Kommunikationsplattform für das Dreieck der Kunstschaffenden: bildende Künstler*innen, freie Kurator*innen und Vermittler*innen. Engagiert euch mit der Sparte für Qualität und Transparenz.
Das nächste Treffen der Sparte Bildende Kunst findet nach der Sommerpause am 5. September um 17 Uhr im KV – Verein für Zeitgenössische Kunst Leipzig e.V. (Kolonnadenstraße 6 in Leipzig) statt.
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